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Nebenjob
Geringfügige Beschäftigung
Bei einem echten Dienstvertrag oder auch bei einem freien Dienstvertrag liegt dann eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn bei deinem Nebenjob dein Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 357,74 Euro monatlich (Stand 1.1.2009) nicht übersteigt.
Achtung beim freien Dienstvertrag: hier kann bei einem Nebenjob auch eine tägliche Geringfügigkeitsgrenze zum Tragen kommen.
zur Nebenjobsuche in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt.